Beratung bei Fragen der Schullaufbahn

Jeder junge Mensch hat das verfassungsmäßig garantierte Recht, eine Erziehung zu genießen, die seiner Begabung entspricht, und eine Ausbildung zu bekommen, die ihn in der Entfaltung seiner Persönlichkeit unterstützt.

Deshalb besteht die zentrale Aufgabe der Beratungslehrkraft zunächst in der Schullaufbahn- und Bildungsberatung. Daraus ergibt sich ein weites Netzwerk von Zusammenarbei

  • mit der Schulsozialarbeit und der Schulpsychologin innerhalb der Schule
  • mit den Schulleitungen umliegender Real-Schulen, Gymnasien, Fachoberschulen, Schulen mit Ganztagskonzepten oder privaten bzw. kirchlichen Trägern
  • mit externen Einrichtungen wie z.B. Zeugnisanerkennungsstellen, Erziehungsberatungsstellen u.a.
  • mit der Arbeitsagentur München für Jugend in Bildung und Beruf zur Beratung bei Fragen zur Studien-und Berufsorientierung

Weitere zentrale Aufgaben der Beratungslehrkraft bestehen

  • in der Mitwirkung öffentlicher Veranstaltungen zum Übertritt an den umliegenden Grundschulen
  • im Erstellen von Gutachten bei Schullaufbahnwechsel
  • in der Beratung beim Wechsel in eine Hochbegabtenklasse
  • in der Beratung bei Überspringen einer Klasse
  • bei Entscheidung zum freiwilligen Rücktritt in die untere Jahrgangsstufe
  • in der Unterstützung bei Lern- und Leistungsproblemen
  • in der Organisation entsprechender Förderprojekte
  • in der Beratung des Kollegiums bei Zeugnisempfehlungen

Die Beratungen sind vertraulich. In einem Gespräch oder Testverfahren erworbene Informationen dürfen nur mit Einverständnis der Eltern weitergegeben werden. 

OStR Klaas Willenbrock, Beratungslehrkraft

Email beratung@ohagym.de

Tel.    089-63 86 68-21