Auslandsaufenthalt

„Wherever you go becomes a part of you somehow“ (A. Desait)

Etwa 20% unserer Schüler der 10.Klassen (G8) verbringen entweder ein ganzes Schuljahr oder auch nur einige Monate an Schulen im Ausland. 

Im G9 wird dieser Schulbesuch im Ausland im Normalfall in Jahrgangsstufe 11 stattfinden; grundsätzlich ist er aber auch in einem früheren Schuljahr möglich.

Die Planungen für einen Auslandsaufenthalt in Jgst. 11 beginnen mit dem Ende der Jahrgangsstufe 8, wenn individuelle Fördermaßnahmen am Gymnasium Oberhaching für die Zeit der 9. und 10.Jahrgangsstufe gewählt werden können.

Die Organisation des Auslandsaufenthaltes an sich sollte gegen Ende der 9., eher aber zu Beginn der 10.Jahrgangsstufe in Angriff genommen werden: Dann geht es darum, eine geeignete Organisation (wie zum Beispiel yfu, aifs oder den Bayerischen Jugendring) zu wählen, privat zu planen oder sich bei einem Stipendienprogramm zu bewerben, etwa beim parlamentarischen Programm des Bundestages oder bei ASSIST, einem Programm für den Besuch amerikanischer Privatschulen. 

Material: Schulbesuch im Ausland: Informationen Oktober 2023

Schritt für Schritt ins Ausland - und wieder zurück

1. Planung

private Planung:

Ob mit einer Organisation oder privat, ob in eine Gastfamilie oder in ein Internat – diese Planungen laufen außerhalb unserer Schule, wir berichten aber gerne über bisherige Erfahrungen unserer Schüler.

Elternabend:

in aller Regel Anfang Oktober mit Erfahrungsberichten ehemaliger Auslandsschüler - Einladung erfolgt über Elternportal

Empfehlungsschreiben: (letters of recommendation)

Falls die gewählte Organisation ein Empfehlungsschreiben fordert, soll dieses bitte mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf und, bei Versand durch die Schule, mit genauen Versandangaben und einem frankierten DIN A 4 Kuvert bei den entsprechenden Kollegen erbeten werden.

Übertragungen von Zeugnissen ins Englische: (transcripts)
Bitte bei Frau Weinberger-Friedrich die entsprechenden deutschen Zeugnisse gemeinsam mit dem Bogen der jeweiligen Organisation (transcript) vorlegen. Bei Unsicherheiten der Übertragung nicht vorher selbst ausfüllen!

2. Beantragung der Beurlaubung bei der Schule

Nachricht an Frau Schiedlmeier (schiedlmeier@ohagym.de) und Frau Weinberger-Friedrich (weinberger-friedrich@ohagym.de) – per Brief oder per Mail frei formuliert, z.B.: 

“Zum Schulbesuch im Ausland bitten wir um die Beurlaubung unseres Sohnes/unserer Tochter, Klasse …., im Schuljahr .........../............ von………….. bis………….”

Für den Fall der Beurlaubung für das zweite Schulhalbjahr oder das gesamte Schuljahr folgt der Zusatz: 

“Zugleich beantragen wir das Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe für das Schuljahr …………../…………………… (=Folgejahr des Auslandsjahres).”

Genaue Rahmendaten im Antrag nicht vergessen!

Bei Beurlaubung nur für das 1. Schulhalbjahr wird mit dem Schulbesuch in Deutschland im 2. Schulhalbjahr die Erlaubnis zum Vorrücken erworben.

Ob das Vorrücken auf Probe bestanden ist, entscheiden die Noten des Semesters Q 12/1.

(Bedingungen für das Bestehen: Noten in D,E,M max. 2x weniger als 5 Punkte, von allen Noten: max. 3x weniger als 5 Punkte, keine 0 Punkte)

Wir bitten darum, den Antrag auf Beurlaubung bis Ende März des laufenden Schuljahres stellen, da zu diesem Zeitpunkt die Erhebung der Schülerzahlen für das kommende Schuljahr und die Klasseneinteilung beginnt.

3. Rückkehr
Aus rechtlichen Gründen bitte auf keinen Fall versäumen: 
Vorlage einer Bestätigung über den Schulbesuch im Ausland (mit Bestätigung über die dabei erzielten Leistungen)

Wir wünschen einen gelungenen und erlebnisreichen Auslandsaufenthalt!